Allgemeine Infos bezüglich der Ausbildung zum Schreiner:
In Bayern hat die Ausbildung zum Schreiner (m/w/d) eine Besonderheit: Sie ist im ersten Jahr anders strukturiert als in den meisten anderen Bundesländern. Das bayerische System setzt stark auf eine fundierte schulische Grundausbildung.
Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre und gliedert sich in zwei wesentliche Abschnitte:
1. Das Berufsgrundschuljahr (1. Lehrjahr)
Das erste Ausbildungsjahr findet in Bayern flächendeckend als sogenanntes Berufsgrundschuljahr (BGJ) Holztechnik statt.
- Schule statt Betrieb: Du bist in diesem Jahr Vollzeitschüler an einer Berufsschule und lernst in den schuleigenen Werkstätten die theoretischen und praktischen Grundlagen der Holzbearbeitung (z. B. den Umgang mit Handwerkzeugen und Maschinen).
- Kein Lehrvertrag nötig: Für das BGJ benötigst du rechtlich noch keinen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb. Viele Schüler schließen jedoch vorab einen Vorvertrag mit einer Schreinerei ab, um sich ihren Platz für das 2. und 3. Jahr zu sichern.
- Praktikum: Während des BGJ absolvierst du ein vierwöchiges Betriebspraktikum in einer Schreinerei. Dieses Praktikum gilt oft als Sprungbrett für den späteren Ausbildungsvertrag.
- Vergütung: Da du in diesem Jahr reiner Schüler bist, erhältst du kein monatliches Lehrlingsgehalt.
- Ausnahme: Wer bereits das Abitur, die Fachhochschulreife oder eine andere abgeschlossene Berufsausbildung besitzt, kann das BGJ unter bestimmten Voraussetzungen überspringen und direkt dual starten.
2. Die Fachstufe im Betrieb (2. & 3. Lehrjahr)
Nach dem erfolgreichen Abschluss des BGJ wechselst du in die duale Phase. Das BGJ wird dabei voll als erstes Lehrjahr angerechnet.
- Betrieb & Schule: Du arbeitest regulär im Ausbildungsbetrieb (in der Werkstatt und auf Baustellen) und besuchst im Wechsel (meist ein Tag pro Woche oder im Blockunterricht) weiterhin die Berufsschule.
- Kurse: Ergänzend finden überbetriebliche Lehrgänge statt, in denen du spezielle Scheine machst – zum Beispiel den Maschinenkurs (TSM) für das sichere Arbeiten an Kreissäge, Fräse und Co. sowie den Oberflächenkurs (TSO).
Ausbildungsvergütung in Bayern
Da das erste Jahr rein schulisch ist, beginnt die Auszahlung der Vergütung ab dem zweiten Lehrjahr:
- 1. Ausbildungsjahr (BGJ): keine Vergütung
- 2. Ausbildungsjahr: Nach Tarif des Tarifvertrags im bayerischen Schreinerhandwerk
- 3. Ausbildungsjahr: Nach Tarif des Tarifvertrags im bayerischen Schreinerhandwerk
Voraussetzungen & Abschluss
- Schulabschluss: Formell gibt es keine Hürden. Die meisten bayerischen Betriebe stellen Jugendliche mit einem erfolgreichen oder qualifizierenden Mittelschulabschluss (Quali) oder der Mittleren Reife ein.
- Persönliche Stärken: Handwerkliches Geschick, gutes räumliches Vorstellungsvermögen sowie solide Grundkenntnisse in Mathe (für den Verschnitt und exakte Maße).
- Der Abschluss: Am Ende des 3. Jahres legst du die Gesellenprüfung ab. Ein Highlight der Ausbildung in Bayern ist das Gesellenstück: Ein Möbel oder Bauteil, das du komplett selbst entwirfst, planst und in der Werkstatt fertigst.
Geförderte Ausbildung im Betrieb:
Im Rahmen des Programms „Fit for Work – Chance Ausbildung“ stellen wir in unserem Betrieb einen zusätzlichen Ausbildungsplatz bereit.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert.
Das Programm unterstützt die bayerische Allianz für starke Berufsbildung und verbessert die Ausbildungschancen von Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf.
Das offizielle Publizitätsplakat zum Projekt können Sie >>>hier einsehen.